In der ambulanten Pflege haben unsere Mitarbeiterinnen fast täglich Kontakt zu den niedergelassenen ärztlichen Kollegen. Doch Mitte Oktober war dieses einmal nicht für unsere Pflegekunden, sondern für die Mitarbeiterinnen selbst. So haben alle unsere Mitarbeiterinnen die vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Vorsorgen erhalten. Entsprechend der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) wurden die Untersuchungen für den Hautschutz, den Infektionsschutz und die Bildschirmtätigkeiten durchgeführt. Zudem wurden auch die Untersuchungen für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten absolviert. Einige Mitarbeiterinnen haben auch die Eignungen für den Personenbeförderungsschein durchlaufen. Dieses ist nach dem Personenbeförderungsgesetz auch in der ambulanten Pflege – gerade im Bereich der Betreuung – eine Voraussetzung. Ein Beförderungsschein ist notwendig, wenn wir unsere Pflegekunden zum Einkauf oder zum Arzt begleiten.
Auch Impfungen werden bei uns angeboten
Entsprechend dem Infektionsschutz wurden auch die Impfungen gegen Hepatitis A und B angeboten. Diese wurden bei Bedarf entsprechend durchgeführt. Zum Teil werden einige Impfdurchläufe allerdings erst im nächsten Jahr abgeschlossen werden, da es sich um mehrfache Immunisierungen handelt.
Im Rahmen des erweiterten Arbeits- und Infektionsschutzes wurde auch noch einmal auf die aktuelle Pandemiesituation eingegangen. Dabei wurde der Bedarf für Erweiterungen oder Reorganisation des Arbeitsschutzes abgefragt, was aber keine Auffälligkeiten erbrachte.
Lediglich im Rahmen des Hautschutzes wurde festgestellt, dass das Repertoire an Schutzcremes erweiterbar ist, was auch direkt nach den Untersuchungen geändert wurde.
Wir freuen uns zum einen über die positive Resonanz durch die Mitarbeiterinnen und zum anderen darüber, dass wir gerade in dieser Zeit einen ausreichenden (Arbeits-)Schutz zur Verfügung stellen können.
Vorsorgen sind gesetzlich vorgeschrieben
In den persönlichen Nachgesprächen erfuhren wir, dass derartige Untersuchungen oft bei den Kolleginnen zuvor durch andere Arbeitgeber nur wenig oder gar nicht angeboten wurden. Dieses ist für uns nur schwer nachvollziehbar, da zum einen die gesetzlichen Grundlagen nach Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung bestehen und zum anderen die Mitarbeiter eines Unternehmens das wertvollste Kapital darstellen.
Wir bedanken uns sehr für die Offenheit unserer Mitarbeiterinnen, denn nur so können wir den Bedarf ermitteln und entsprechend handeln.